Zuerst das Gewissen und dann der Papst

John Henry Newman (1801-1890) wurde vom Papst Benedikt XVI. am Ende seiner viertägigen Reise nach Großbritannien (2010) seliggesprochen. Dadurch wurde die Newmans Lehre vom Gewissen, die eine wichtige Grundlegung des theologischen Personalismus darstellt, gewürdigt. Der jetzige Papst möchte ihn sogar als einen Kirchenlehrer proklamieren. Das heißt aber, dass seine Lehre immer aktuell ist.

Von John Henry Newman können wir vor allem Mut zum Gewissen lernen. Berühmt und viel zitiert ist eine Passage aus seinem „Brief an den Herzog von Norfolk“ (1874), in dem er den Primat des Gewissens betont: „Wenn ich … einen Toast auf die Religion ausbringen müsste, würde ich auf den Papst trinken. Aber zuerst auf das Gewissen. Dann erst auf den Papst.“ Der Trinkspruch wirkt dramatischer, als er klingt; denn er spricht lediglich eine absolute Selbstverständlichkeit aus. Der katholische Christ wird sagen: Aus der letzten Lebensentscheidung eines Gewissens heraus akzeptiere und anerkenne ich diese objektive Lehrautorität der katholischen Kirche als eine äußere, sinnvolle und notwendige, von Gott gewollte Norm meines Gewissens, aber die Anerkennung dieser objektiven Norm ist selbstverständlich noch einmal meine eigene, auf meine eigene Rechnung und Gefahr durchzuführende Gewissensentscheidung. Man kann das Gewissen nie gleichsam an einen anderen abgeben und abliefern.

Seit Thomas von Aquin ist diese „Selbstverständlichkeit“ gute alte Tradition. Natürlich muss das Gewissen geschult werden. Es bedeutet gerade nicht Willkür oder Wunschdenken. Aber es kann eben auch durch keine andere Instanz ersetzt werden.

Was tue ich, wenn mir mein Gewissen etwas anderes nahelegt, ja befiehlt als die offizielle Lehre der Kirche? John Henry Newman sagt, dass über dem Papst als Ausdruck für den bindenden Anspruch der kirchlichen Autorität das eigene Gewissen steht, dem zuallererst zu gehorchen ist, notfalls auch gegen die Forderung der kirchlichen Autorität. So hat es auch Vat. II. formuliert. Hier geht es vor allem um die Anerkennung der menschlichen Person und ihrer Würde, die deshalb auch eine Würde des irrenden Gewissens kennt. Newman betont in diesem Zusammenhang, dass dem Gewissen, weil es Ausdruck der Personwürde des Menschen ist, ein absoluter Primat zukommt. Hochfest.

P. Kazimierz Starzyk

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